Aktuelle Informationen zum Praxisbetrieb während der Coronavirus-PandemieStand: 07.04.2022
Zum Schutz unserer Patienten und des Praxisteams gelten in unserer Praxis die jeweiligen aktuellen Vorschriften des Landes Baden-Württemberg: Das Tragen einer FFP2 Maske ist in unserer Praxis weiterhin Pflicht.(s. auch § 28a Absatz7 IfSG)
Personen über 18 Jahre tragen bitte eine FFP2 (oder vergleichbare) Maske, unter 18 Jahren ist eine OP Maske ausreichend. Kinder unter 6 Jahren sowie Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können, sind von der Maskenpflicht befreit.
Bitte betreten Sie die Praxis auch weiterhin nur, wenn Sie sich gesund fühlen und nicht unter typischen Covid-19 Symptomen leiden.
Erscheinen Sie bitte pünktlich (nicht früher und nicht später) zu Ihrem Termin. Bitte klingeln Sie an der Haustüre und warten kurz im Hausgang, bis wir Sie hereinbitten.
Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe! |
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Praxis für Logopädie
Verena Winkler |